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Artikel III Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.1976

Artikel III

Die Kurse werden in den Minen selbst abgehalten. Bei der Auswahl der Minen sollen vor allem die von der Corporacion Minera de Bolivia (COMIBOL) betriebenen Minen berücksichtigt werden. Mit Zustimmung der COMIBOL können jedoch auch Kurse in privaten Minen abgehalten werden.

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