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Artikel XI Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.1976

Artikel XI

Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auch Anwendung auf die bereits vor seinem Inkrafttreten im Rahmen der österreichisch-bolivianischen Zusammenarbeit für das Projekt in Bolivien tätigen österreichischen Experten.

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