Artikel 3
Die Republik Österreich stellt auf ihre Kosten für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung:
- a) sechs Lehrer, einschließlich des österreichischen technischen Direktors;
- b) die für die Werkstätten der Schule benötigten Maschinen, Werkzeuge und technischen Einrichtungen, c. i. f. Bangkok (Entladehafen).
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