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Artikel 1 Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.8.1973

Artikel 1

„Die gesetzliche Regelung der in die Kategorie der häuslichen Nebenbeschäftigung fallenden Privatzimmervermietung ist auch dann keine Angelegenheit des Gewerbes (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG), wenn sie die Verabreichung von Speisen (ohne Auswahlmöglichkeit, zu im voraus bestimmten Zeiten), von nichtalkoholischen Getränken und von im landwirtschaftlichen Betrieb des Vermieters erzeugten alkoholischen Getränken an die beherbergten Fremden umfaßt; sie fällt gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000534

Dokumentnummer

NOR12007761

alte Dokumentnummer

N11973136720

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