ARTIKEL 5
Artikel 5
Nach Inkrafttreten des vorliegenden Protokolls bewirkt jeder neue Beitritt zum Abkommen zwangsläufig den Beitritt zum vorliegenden Protokoll.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ARTIKEL 5
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Nach Inkrafttreten des vorliegenden Protokolls bewirkt jeder neue Beitritt zum Abkommen zwangsläufig den Beitritt zum vorliegenden Protokoll.
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