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Artikel 40. Abkommen über internationale Ausstellungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.2.1957

Artikel 40.

Dieses Abkommen kann in Paris bis zum 30. April 1929 unterzeichnet werden.

Zu Urkund dessen haben die nachstehend aufgeführten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Paris am 22. November 1928 in einem einzigen Stück, das im Archiv der Französischen Regierung verbleibt und von dem beglaubigte Abschriften auf diplomatischem Wege den Regierungen aller auf der Konferenz von Paris vertretenen Länder übergeben werden.

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