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Artikel 13 Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.4.1954

Artikel 13

ÄNDERUNGEN

Das gegenwärtige Protokoll kann durch den Rat abgeändert werden;

die Minister müssen sich einstimmig dafür aussprechen und seitens ihrer Regierungen mit Vollmachten ausgestattet sein; die Änderungen treten in Kraft, sobald sie von allen Mitgliedsregierungen genehmigt worden sind.

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2025

Gesetzesnummer

10000282

Dokumentnummer

NOR12005482

alte Dokumentnummer

N1195614654P

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