Artikel 126
Die Artikel 71 bis 76 einschließlich sollen in analoger Weise auf Verfahren Anwendung finden, welche gegen Internierte durchgeführt werden, die sich auf dem Staatsgebiete der Gewahrsamsmacht befinden.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2025
Gesetzesnummer
10000255
Dokumentnummer
NOR12005100
alte Dokumentnummer
N1195315369R
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