Artikel 8
Artikel 8. Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Rom ausgetauscht werden.
Es wird am Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen gezeichnet.
Geschehen zu Rom, am 24. Juni 1925, deutsch und italienisch, wobei beide Texte authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, wovon je eine jedem der vertragschließenden Staaten übergeben wird.
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