Artikel 5
Artikel 5. Die Vorschriften des gegenwärtigen Übereinkommens finden auf die im Eigentume der Religionsfonds stehenden Grundstücke keine Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Artikel 5. Die Vorschriften des gegenwärtigen Übereinkommens finden auf die im Eigentume der Religionsfonds stehenden Grundstücke keine Anwendung.
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