Anlage 2
Beilage B.
Landesfonds, welche an das Königreich Italien übergehen.
1. Gebietsschulfonds Brixen.
2. Gebietsschulfonds Trento.
3. Brixner Holzkontrollfonds.
4. Gerichtsforstfonds Bruneck.
5. Gerichtsforstfonds Bozen.
6. Gerichtsforstfonds Meran.
7. Wasserbauerhaltungsfonds für die Kreise Brixen und Trento.
8. Feuerwehrfonds für Italienischtirol.
9. Feuerwehrunterstützungsfonds für Italienischtirol.
NB. Die Fonds sub Zahl 3, 4, 5, 6 sind hier nur evidenzhalber erwähnt, da sie bereits in dem Landeshaushaltsfonds enthalten sind.
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