Drittes Kapitel.
Neutrale Personen.
Artikel 16.
Als Neutrale sind anzusehen die Angehörigen eines an dem Kriege nicht beteiligten Staates.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Drittes Kapitel.
Neutrale Personen.
Artikel 16.
Als Neutrale sind anzusehen die Angehörigen eines an dem Kriege nicht beteiligten Staates.
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