LGBl. Nr. 53/2016
§ 3e
Anerkennung in anderen Bundesländern
Eine in einem anderen Bundesland ausgesprochene Anerkennung von Ausbildungsnachweisen im Sinne des § 3a entspricht der Anerkennung nach diesem Gesetz.
27.07.2016
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)