Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 17 Bestimmungen über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.7.1993 bis 31.12.2011 (LGBl.Nr. 58/1993)
10.3.1993 bis 16.02.1999 (LGBl.Nr. 34/1993)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Land-
und
forstwirtschaftliche
Schule