§§ 2, 12 PRG; Art 14 Reise-RL 2015/2302/EU ; § 273 ZPO
Für die Berechnung der Preisminderung ist der gesamte Pauschalreisepreis - inklusive der Kosten für die Beförderung - heranzuziehen, auch wenn die Preisminderung nur für jene Tage, an denen Mängel vorlagen, zu berechnen ist.