Die Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) wirft bis heute zahlreiche Rechtsfragen für Gemeinden, Länder und private Wegehalter als Träger der Straßenbaulast und Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf. Seit den letzten Beiträgen in der ZVR (FN ) sind neuerlich zahlreiche Entscheidungen des VwGH, VfGH und der Verwaltungsgerichte zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und der Tragung der hierfür erforderl Kosten ergangen. Im Jahr 2023 erfolgte des Weiteren die erste Novellierung der EisbKrV. Der vorliegende Beitrag fasst die aktuelle Entwicklung zusammen und stellt den gegenwärtigen Stand zu Sicherung und Kostentragung dar.