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Notbremsung einer U-Bahn als außergewöhnl Betriebsgefahr

RechtsprechungJudikaturGeorg KathreinZVR 2025/109ZVR 2025, 270 - 271 Heft 6 v. 27.5.2025

§ 9 Abs 2 EKHG

Die von einem unbekannten Fahrgast durch die Betätigung des Zugnotstopps in einer U-Bahnstation ausgelöste Notbremsung eines U-Bahn-Zugs (Verzögerung von 2,66m/sec2) begründet eine außergewöhnl Betriebsgefahr des U-Bahn-Zugs. Der Betriebsunternehmer haftet für Schäden eines Fahrgasts, dem ein anderer Fahrgast aufgrund der Notbremsung auf den Unterschenkel fällt.

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