V der BMK, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (22. Novelle zur FSG-DV)
BGBl II 2025/15
Lenkberechtigungen aller Klassen aus Kosovo und Albanien gelten unter den gleichen Voraussetzungen erteilt wie in Österreich.
V der BMK, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (22. Novelle zur FSG-DV)
BGBl II 2025/15
Lenkberechtigungen aller Klassen aus Kosovo und Albanien gelten unter den gleichen Voraussetzungen erteilt wie in Österreich.