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Hinzutreten eines Milderungsgrundes, keine zwingende Herabsetzung der Strafhöhe

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/65ZVR 2025, 180 Heft 3 v. 27.2.2025

I. Dass die Übertretung auf einer kurvenreichen und unfallgeneigten Strecke gesetzt wurde, ist nicht Tatbestandselement des § 99 Abs 2e StVO, sodass das Abstellen auf diesen Umstand im Rahmen der Strafbemessung keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot zu begründen vermag.

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