§§ 3, 12 Abs 1 StVO
Das Einordnen zur Straßenmitte vor dem Linksabbiegen hat sofort nach der Anzeige der Fahrtrichtungsänderung und der Vergewisserung über das Verhalten des Nachfolgeverkehrs zu erfolgen und muss eine geraume Strecke hindurch stattfinden (RS0073659).