Der Einsatz von KI zu Zwecken der Effizienzsteigerung, ressourcenschonender Bewältigung wiederkehrender Aufgaben und Lösung komplexer Probleme hat auch vor der Verwaltung nicht Halt gemacht. Hier sind Anwendungsfelder der KI für das Verkehrswesen vielfältig. Auf nationaler Ebene sind dabei auch Erfordernisse des Legalitätsprinzips (Art 18 B-VG) und des Datenschutzrechts zu berücksichtigen. Um mit dem Legalitätsprinzip vereinbar sein zu können, bedarf es grds einer passenden Rechtsgrundlage auf nationaler Ebene für den Einsatz von KI in der (schlicht) hoheitlichen Verwaltung. Erfolgen Grundrechtseingriffe, wie etwa der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, ist ein Gesetz im formellen Sinn erforderlich, das die Fälle zulässiger Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz konkretisiert und begrenzt.