Der "Dieselskandal" konfrontierte die Justiz nicht bloß mit zahlreichen schadenersatzrechtl Fragen, sondern tangierte auch das Versicherungsrecht, wenn es um die Deckung von "Dieselklagen" in der Rechtsschutzversicherung ging. Dieser Beitrag widmet sich den in der rezenten Judikatur des versicherungsrechtl Fachsenats des OGH zentralen deckungsrechtl Fragestellungen, namentlich dem für "Dieselklagen" einschlägigen Rechtsschutzbaustein, dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem Einwand unzureichender Erfolgsaussichten. (FN )