Dass jemand in seinem Besitz gestört wird, will der Gesetzgeber seit Bestehen des ABGB verhindern. Die Art der möglichen Störungshandlungen wandelte sich über die Jahre, wie auch die Feststellung ebendieser. Wer hätte 1812 gedacht, dass sich einmal eine regelrechte "Online-Besitzstörungs-Industrie" entwickelt, die massenhaft mit Videokameras aufgenommene Besitzstörungen geltend macht? Muss der Gesetzgeber diesem Missbrauch entgegentreten, ist es überhaupt Missbrauch und wie soll das funktionieren? Und wie soll der Gesetzgeber mit neuen Arten von Besitzstörungen umgehen, ohne den Besitzschutz zu gefährden?