Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, ob der Einsatz von Aviso-Beamten, die in Zivil Wahrnehmungen über die Verletzung der Sicherheitsgurtenpflicht und des Handyverbots an Uniformierte weitergeben, zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 3 KFG; § 106 Abs 2 KFG; § 97 Abs 5 StVO