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Tatort bei Verstößen gegen Auskunfts-, Anzeige- oder Meldepflichten

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2018/103ZVG 2018, 497 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 2 Abs 5 RGG 1999, § 4 Abs 1 RGG 1999, § 7 Abs 1 RGG 1999, § 37 ZustG, § 26 VStG, § 27 VStG

Gem § 27 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ist grundsätzlich die Behörde örtlich zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist (Tatortbehörde), auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist (VwGH 13.9.2016, Fe 2016/01/0001).

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