vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die schriftlichen Ausfertigungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung haben gem § 18 Abs 4 AVG den Namen des Genehmigenden zu enthalten

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2018/84ZVG 2018, 388 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 18 Abs 4 AVG

Auch die schriftliche Ausfertigung einer Erledigung der Landespolizeidirektion Steiermark, Landesamt für Verfassungsschutz

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!