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Eine mit Schranken abgesperrte Forststraße bleibt eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn der Fußgängerverkehr keinen Beschränkungen unterworfen ist

Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2016/43ZVG 2016, 164 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 7 Abs 1 Z 1 FSG, § 1 Abs 1 StVO

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