Der folgende Beitrag untersucht den genannten Ausschlusstatbestand im Spiegel der Muster-AUVB 2022, der Versicherungspraxis und der jüngeren Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung vom 19. 11. 2025, 7 Ob 148/25b.
Abstract aus Zeitschrift für Versicherungsrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

