Mit der Eigenerklärung wird Unternehmern die Abgabe einer Erklärung ermöglicht, wonach sie über die geforderte Eignung verfügen, sodass sie von der Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen zumindest in diesem Stadium des Vergabeverfahrens entbunden werden. Dies ändert aber nichts daran, dass die Eignung selbst zum erforderlichen Zeitpunkt gegeben sein muss. Sie müssen jedoch in der Lage sein, über eine Aufforderung des Auftraggebers die geforderten Nachweise innerhalb einer kurzen Frist vorlegen zu können.