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Zur Abgrenzung der Begriffe "Wirtschaftsteilnehmer" und "Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern" bei der EEE

RechtsprechungJudikaturAlbert OppelZVB 2023/57ZVB 2023, 184 - 187 Heft 4 v. 16.6.2023

§ 80 Abs 2 BVergG 2018

Die Abgrenzung der Begriffe "Wirtschaftsteilnehmer" und "Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern" ist unabhängig davon, ob ein Zusammenschluss dauerhaft oder nur vorübergehend ist.

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