Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Der EuGH hielt fest, dass die Vergabe-RL keine Regelung dazu treffen, ob ein Bieter den Nachweis für ergriffene Abhilfemaßnahmen im Rahmen der Selbstreinigung
Der VwGH bestätigte den Grundsatz, wonach zwar rechtswidrige, aber unbekämpfte Festlegungen bestandfest und für alle Verfahrensteilnehmer bindend