Im Zuge der Eignungsprüfung haben öffentliche Auftraggeber unter anderem zu überprüfen, ob die Bieter ihrer Verpflichtung zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge nachkommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Anlassfall den von einer Bieterin vorgelegten WEBEKU-Auszug nicht als ausreichenden Nachweis erachtet. Dieser Beitrag beleuchtet die gesetzlichen Anforderungen an einen solchen Nachweis und regt eine neuerliche Befassung mit dieser Frage durch die Verwaltungsgerichte an.