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Aus dem Vergabeakt muss hervorgehen, dass die beiden Schranken des Preisbandes vor Angebotseröffnung festgelegt wurden

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2018/56ZVB 2018, 208 - 211 Heft 5 v. 2.6.2018

Normen: § 19 Abs 1 BVergG; § 130 Abs 2 BVergG; § 271 Abs 2 BVergG

Schlagwörter:

Festlegung; Preisband; Bestbieterermittlung; Zuschlagskriterium; Bestandfestigkeit; Dienstleistungsauftrag; Ziviltechnikerleistungen; Wasserbau; Standardhonorar; Vergabeakt; Dokumentation; Preisgrenze; Unterschreitung; Bieter; Gleichbehandlung

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