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Rechtssicherheit und Kundeninteresse sind keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses zur Rechtfertigung einer Konzessionsvergabe ohne Ausschreibung

EuroparechtJudikaturMag. Thomas HamerlZVB 2014/49ZVB 2014, 163 - 166 Heft 4 v. 1.4.2014

EuGH 14.11.2013, C-221/12

Schlagwörter:

Rs Belgacom; Vergaberecht; Dienstleistungskonzession; gerichtlicher Vergleich; unmittelbare Vergabe; Gleichbehandlungsgrundsatz; Transparenzgrundsatz; Dienstleistungsfreiheit; Beschränkung; zwingende Gründe des Allgemeininteresses; wirtschaftliche Gründe; grenzüberschreitender Sachverhalt;

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