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Der Rahmen für die Eignungsprüfung sind die Ausschreibungsunterlagen

VergaberechtJudikaturBeatrix LehnerZVB 2014/31ZVB 2014, 106 - 108 Heft 3 v. 1.3.2014

Normen: § 70 BVergG; § 75 Abs 6 BVergG; § 123 BVergG; § 20 Wr VRG 2007

Schlagwörter:

Eignungsnachweis; Festlegung durch den Auftraggeber; technische Leistungsfähigkeit; Eignungsprüfung;

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