§ 129 Abs 1 Z 2 BVergG
Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der Frage, ob ein Bieter über eine ausreichende Berufsbefugnis verfügt. Welche Maßstäbe sind in concreto anzulegen und wie ist weitergehend vorzugehen?
Schlagwörter:
§ 129 Abs 1 Z 2 BVergG
Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der Frage, ob ein Bieter über eine ausreichende Berufsbefugnis verfügt. Welche Maßstäbe sind in concreto anzulegen und wie ist weitergehend vorzugehen?
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