Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass den Auftraggeber im Rahmen ihn treffender Begründungspflichten auch die Pflicht trifft, erforderliche Recherchen und Darlegungen in Hinblick auf die Entlohnung von Technikern anzustellen.
Rechtsgrundlagen: § 122 BVergG
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