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Das Anheben des Grundwasserspiegels ist bis zu einer kritischen Grenze hinzunehmen

SachenrechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2012/143ZVB 2012, 479 - 482 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich spricht das Höchstgericht aus, in welchem Ausmaß die aufgrund einer bewilligten Baumaßnahme erfolgte Anhebung des Grundwasserspiegels nachbarrechtlich zu tolerieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB

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