Zusammenfassung: Gegenständlich spricht das Höchstgericht aus, in welchem Ausmaß die aufgrund einer bewilligten Baumaßnahme erfolgte Anhebung des Grundwasserspiegels nachbarrechtlich zu tolerieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB
Zusammenfassung: Gegenständlich spricht das Höchstgericht aus, in welchem Ausmaß die aufgrund einer bewilligten Baumaßnahme erfolgte Anhebung des Grundwasserspiegels nachbarrechtlich zu tolerieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB