Der Kurzbericht informiert über die EuGH-Entscheidung Wall AG, in der sich dieser zur Frage von wesentlichen Vertragsänderungen äußerte. Im Anlaßfall hat der Zuschlagsempfänger aus wirtschaftlichen Gründen einen anderen Subunternehmer herangezogen als ursprünglich im Angebot vorgesehen.
EuGH 13.4.2010, C-91/08

