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Nachweis der gewerberechtlichen Befugnis und Ausscheiden bei Konkurs einer Vorgänger-GmbH

VergaberechtRA Dr. Georg Huber, LL.M, Innsbruck (Glosse)ZVB 2006/44ZVB 2006, 150 - 153 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die gewerberechtliche Anmeldung ist bei reglementierten Gewerben kein tauglicher Ersatz für den Gewerberegisterauszug. Die Personenidentität zwischen dem handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführer einer zahlungsunfähigen GmbH und dem Geschäftsführer der von der Ehegattin des Geschäftsführers gegründeten GmbH rechtfertigt die Ausscheidung wegen fehlender beruflicher Zuverlässigkeit und Eignung.

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