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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/21ZVB-LSK 2006, 79 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Die unterlassene nach § 55 Abs 1 BVergG 2002 iVm § 28b AuslBG gebotene Einsichtnahme in das Vorstrafenregister im Rahmen der Angebotsprüfung erfordert die Aufhebung der Zuschlagsentscheidung. Das BVA besitzt keine Ersatzkompetenz zur Überprüfung der Angebote oder Bieter.

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 BVergG 2002

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