Die bloße Tatsache dass die gebauten Gebäude alle nur an ein Unternehmen vermietet werden schließt nicht aus dass der Vermieter eine Einrichtung des öffentlichen Rechtes ist.
EuGH 22.05.2003, Rs C-18/01
Die bloße Tatsache dass die gebauten Gebäude alle nur an ein Unternehmen vermietet werden schließt nicht aus dass der Vermieter eine Einrichtung des öffentlichen Rechtes ist.
EuGH 22.05.2003, Rs C-18/01
