KO idF vor 1. 7. 2010 § 10 Abs 2
Änderung der bisherigen Judikatur - eine Zahlungssperre (Vinkulierung) ist im Konkurs des Versicherungsnehmers nicht analog zu § 10 Abs 2 KO wie ein Zurückbehaltungsrecht zu behandeln, die Forderung fällt in die Masse.