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Vinkulierte Versicherungsforderung fällt in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers

JudikaturIndividuelle Zukunftsvorsorgezuvo 2008/120zuvo 2008, 177 Heft 6 v. 15.12.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 § 10 Abs 2

Änderung der bisherigen Judikatur - eine Zahlungssperre (Vinkulierung) ist im Konkurs des Versicherungsnehmers nicht analog zu § 10 Abs 2 KO wie ein Zurückbehaltungsrecht zu behandeln, die Forderung fällt in die Masse.

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