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Säule II Informationspflichten des Arbeitgebers bei Übertragung von direkten Leistungsansprüchen auf eine Pensionskasse

JudikaturBetriebliche Zukunftsvorsorgezuvo 2008/117zuvo 2008, 171 Heft 6 v. 15.12.2008

PKG § 19 Abs 2

ABGB §§ 869, 1295, 1487

Es können keine allgemein gültigen Kriterien aufgestellt werden, welche Informationen ein Arbeitgeber (AG) konkret bieten muss, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Dies ergibt sich vielmehr aus dem Einzelfall, insbesondere auch aus dem erkennbaren Informationsstand des betreffenden (ehemaligen) Arbeitnehmers (AN).

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