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Säule II: Ergänzung der auf KV oder BV beruhenden direkten Leistungszusage durch Einzelvertrag

JudikaturBetriebliche Zukunftsvorsorgezuvo 2008/93zuvo 2008, 133 Heft 5 v. 15.10.2008

Kollektivvertrag über die Pensionsreform 1961: § 1 Abs 2

Übertragungsbetriebsvereinbarung: § 1

Es kann auch zu einzelvertraglichen "Ergänzungen" des auf einem KV oder einer BV beruhenden Betriebspensionssystems kommen, etwa indem der Arbeitgeber sich verpflichtet, auch für über dem KV-Gehaltsniveau liegende Entgeltbestandteile eine Betriebspension zu leisten.

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