Das Bankwesenrecht ist ein äußerst dynamisches und in seinen vielfältigen Sachfragen oft nur schwer überblickbares Rechtsgebiet. Letzteres würde eine gründliche Kommentierung durch ausgewiesene Fachleute nahelegen, Ersteres stellt dafür aber eine ganz erhebliche Hürde dar, weil permanente Rechtsänderungen an der Tagesordnung sind: Das in Ablöse des früheren KWG vor knapp 15 Jahren erlassene BWG (Stammfassung in BGBl 1993/532, Art I) ist - nicht zuletzt auch wegen einer ständig zunehmenden und dauernder Neuerung unterworfenen Fülle gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben - inzwischen etwa 45-mal geändert worden, darunter auch oftmals in tiefgreifender Weise.