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Erwin Deutsch, Das neue Versicherungsvertragsrecht mit dem Text des VVG 2008 - Ein Grundriss, 6., überarbeitete Auflage, Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe 2008, 350 Seiten, EUR 42,-.

RezensionenUniv.-Prof. Dr. Andreas Riedler, Universität Linzzuvo 2008/76zuvo 2008, 110 Heft 4 v. 14.8.2008

Deutsch wendet sich in der 6. Auflage seines Grundrisses des Versicherungsvertragsrechts dem völlig neuen deutschen VVG 2008 zu, das in der BRD seit 1. 1. 2008 in Kraft und an die Stelle des bisherigen deutschen VVG 1908 getreten ist. Insgesamt betrachtet hat das VVG 2008 zu einer weitreichenden und grundlegenden Umgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen geführt. Völlig neue Regelungen finden sich etwa bei der vorläufigen Deckung (§§ 49 ff VVG 2008), der laufenden Versicherung (§§ 53 ff VVG 2008), der Betriebshaftpflicht- (§ 102 VVG 2008) und Berufsunfähigkeitsversicherung (§§ 172 ff VVG 2008); auch neue Normen zur Gestaltung der Pflichtversicherungen (§§ 113 ff VVG 2008) wurden in das Gesetz aufgenommen. Umgekehrt sind im neuen VVG 2008 etwa die gesetzlichen Regelungen über die Hagel- und die Tierversicherung entfallen. Der Einfluss der Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts auf die Lebensversicherungen, insb den Rückkaufswert (vgl § 169 VVG 2008), ist eingehend dargestellt (219 f). Das VVG 2008 hat auch die Stellung der Versicherungsnehmer und der Versicherten gestärkt, so muss etwa der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss "nach seinen Wünschen und Bedürfnissen … befragen und … unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und ... zu zahlenden Prämien … beraten" (§ 6 Abs 1 VVG 2008), "rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform" mitteilen (§ 7 Abs 1 VVG 2008) und der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung

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