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Liebe Leserinnen und Leser!

EditorialFranz Althuber , Mario Felice , Alexander Lang , Stefan Schuster , Michael TanzerZSS 2025, 45 Heft 2 v. 14.7.2025

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz vulgo WiEReG ist für einige ein unangenehmes, wenn nicht sogar lästiges Thema. Bei all dem Ärger ist nicht zu vergessen, welchen Zweck dieses durch Gemeinschaftsrecht transformiertes Recht verfolgt: es dient als Instrument gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Leider liegen keine validen Daten vor, ob durch diese Bestimmungen tatsächlich der Zweck erfüllt wurde. Fakt ist jedoch, dass Geldwäsche ein zentrales Thema geworden ist und auch bleiben wird. Neben den bekannten berufsrechtlichen Verpflichtungen gibt es mit Bruna Szego seit Ende Jänner auch eine Vorsitzende der europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority; AMLA). Diese Behörde hat ihren Sitz in Frankfurt, wird voraussichtlich Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen und ist mit ihren projektierten 400 Mitarbeitern mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, wie etwa Aufsichtsrechten oder hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen Geldwäschevorschriften.

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