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Noch einmal zur Selbstanzeige – Schlussanmerkung zu Leitner/Lehner, ZSS 2024, 74

FinanzstrafrechtAufsätzeMag. Rainer ObermannZSS 2024, 142 Heft 3 v. 21.10.2024

Leitner/Lehner haben in ZSS 2024, 74 ff in einer eher interessenpolitisch gehaltenen Replik11 Leitner/Lehner, Anmerkungen zum Beitrag von Rainer Obermann „Nochmals Selbstanzeige laut gedacht – erste Überlegungen de lege ferenda“, ZSS 2024, 74. auf bloße Gedanken22 Obermann, Nochmals Selbstanzeige laut gedacht – erste Überlegungen de lege ferenda, ZSS 2023, 129. zu Änderungsvorschlägen betreffend § 29 FinStrG33Krit zu den Auswirkungen des derzeitigen Rechtsbestands Obermann, Selbstanzeige oder Fehlanzeige: keine Strafaufhebung für den Gesetzgeber! ZSS 2023, 53. emotional reagiert. Die beiden Autoren „verteidigen“ die gegenwärtige Fassung dieser Bestimmung, jedoch ohne Alternativen für die Lösung bestehender Probleme aufzuzeigen. Auf Sachebene bedarf es in dieser Diskussion daher einer Schlussanmerkung.44Die diesem Beitrag zugrundeliegende Auffassung entspricht ausschließlich dem persönlichen Verständnis des Verfassers als Privatperson und stellt keine wie auch immer geartete ministerielle, behördliche oder gerichtliche Ansicht dar.

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