Deskriptoren: Nachsicht; Unbilligkeit; Konzern; Patronatserklärung.
Normen: § 236 BAO, § 2 VO BGBl II 435/2005 idF BGBl II 236/2019
Maßgeblich für die Beurteilung der persönlichen Unbilligkeit sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen. Existiert eine Patronatserklärung und erfolgt eine entsprechende Zahlung durch eine konzernverbundene Gesellschaft, so liegt ab dem Zeitpunkt der Zahlung keine Existenzgefährdung bzw keine Überschuldung und dementsprechend auch keine persönliche Unbilligkeit beim Nachsichtswerber vor.